EU-Verordnung 1144/2014 2020 NEUER AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON NEUEN ANTRÄGEN MIT EINREICHUNGSFRIST 27. AUGUST 2020

EU-Verordnung 1144/2014 2020 NEUER AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON NEUEN ANTRÄGEN MIT EINREICHUNGSFRIST 27. AUGUST 2020

20-07-2020

CHAFEA hat einen neuen Aufruf für zusätzliche Vorschläge für das Jahr 2020 in Bezug auf die Agrarprodukte veröffentlicht, die im Binnenmarkt und in Drittländern umgesetzt werden sollen, um die normale Marktlage in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 1144/2014 wiederherzustellen.

Jahres- Arbeitsprogramm für 2020:

  • Maßnahmen im Fall von schwerwiegenden Marktstörungen, Vertrauensverlust der Verbraucher oder anderen spezifischen Problemen. Ergänzungen zu den außergewöhnlichen Maßnahmen gemäß Teil V, Kapitel 1 der EU-Verordnung 1308/2013 und wenn die Werbemaßnahmen dem Ereignis entsprechen
  • 5 Millionen € für Multi-Akteur-Projekte und 5 Millionen € für einfache Projekte, beide mit einer Laufdauer von 1 Jahr
  • 85% der förderfähigen Ausgaben
  • Sektoren: Obst und Gemüse; Wein; lebende Pflanzen; Milch und Milchprodukte (einschließlich Käse); Kartoffeln zur Verarbeitung.
  • Projekte, die auf dem Binnenmarkt oder in einem beliebigen Drittland durchgeführt werden sollen

Zeitpläne

Einreichungsfrist der Anträge: 27.08.2020 17:00 CET
Auswahlentscheidung: November 2020
Datum Beginn der Aktion: 01.01.2021